
Auf Fortbildung setzen
Die immer komplexer werdenden rechtlichen Problemkreise bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung im Bau- und Architektenrecht stellen Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor ständig neue Herausforderungen.
Erfolgreiche Unternehmen qualifizieren ihre Mitarbeiter durch eine kontinuierliche Fortbildung. Warum buchen Sie nicht gleich einen Spezialisten, bei dem sich bundesweit auch die auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwälte fortbilden. Die Kanzlei von Kiedrowski | Caspary | Rechtanwälte unterstützt Sie gerne mit einem ausgewogenen Seminarprogramm.
Gute Gründe sprechen für firmeninterne Seminare:
- Die Seminare werden speziell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichtet
- Firmeninterne Sachverhalte können ohne fremde Zuhörer offener angesprochen werden
- Zeit, Ort und Dauer bestimmen Sie
- Effiziente Ausnutzung Ihres Budgets für Fort- und Weiterbildung
- Zeitgewinn durch Wegfall von Anreisezeiten
Wir führen Inhouse-Seminare mit einer Teilnehmeranzahl von 3 Personen bis 50 Personen durch. Die Seminarinhalte werden nach Ihren individuellen Wünschen ausgerichtet. Begleitend stellen wir den Teilnehmern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, damit das Inhouse-Seminar eine bleibende und sich lohnende Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens darstellt.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski hält seit 2000 für die Rechtsanwaltkammer Berlin regelmäßig Fortbildungsseminare zum Bau- und Zivilprozessrecht ab. Seit 2005 ist er als Dozent bundesweit in die Aus- und Fortbildung von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht eingebunden. Zudem ist Dr. Bernhard von Kiedrowski Dozent für Privates Baurecht der Deutschen Richterakademie in Trier sowie der Justizakademie Berlin/Brandenburg.
Sind Sie interessiert? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail, wir beraten Sie gerne.
Folgende Themengebiete könnten beispielsweise Gegenstand Ihres nächsten Inhouse-Seminars sein:
- Zur besseren Vertragsgestaltung: BGB- oder VOB-Bauvertrag?
- Vertragsgestaltung bei Generalübernehmer- und Nachunternehmerverträgen
- Grundsätzliches zum Bauträgervertrag
- Grundlagen zur Vergütung des Auftragnehmers
- Probleme bei der Abnahme des Werkes
- Fristen, Behinderung, zusätzliche Vergütung
- Verhalten bei Bausolländerungen (Mengenabweichungen, Nachträge)
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Bauvertrages
- Mängelrechte des Auftraggebers
- Sicherheiten
- Vertragstrafe
- Insolvenz am Bau
